Kirchenvorstandswahl 21. Okt. 2012


Liebe Gemeinde,
im kommenden Jahr finden wieder Kirchenvorstandswahlen statt, daher wollen wir Sie in den nächsten Ausgaben des einBlick etwas mit der Arbeit des Kirchenvorstandes vertraut machen. Außerdem werden wir wieder auf der Suche nach Kandidaten sein. Suchen Sie doch mit und machen Sie uns Vorschläge!

Der Kirchenvorstand – seine Struktur und seine Aufgaben
Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde.
In Heroldsberg besteht er aus 10 gewählten und berufenen Gemeindemitgliedern sowie den vor Ort tätigen Pfarrern. Andere Hauptamtliche und die nicht gewählten Kandidaten („erweiterter KV“) können an den Sitzungen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.

Wahl des Kirchenvorstandes
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab der Konfirmation. Kandidieren können alle Gemeindeglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Die Wahl wird vom Vertrauensausschuss vorbereitet, der Anfang 2012 gebildet und dann Kandidaten für die Wahl suchen wird.

Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für:
Gestaltung und Zeiten der Gottesdienste
Form und Inhalt von Konfirmandenarbeit und Kindergottesdienst
Förderung von Gemeindeleben und – aufbau
Mitwirkung bei der Besetzung einer Pfarrstelle
Einstellung von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde
Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde Beschluss von Haushaltsplan und -rechnung