Kirchenvorstandswahl 21.10.2018

Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden“
Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Am 21. Oktober 2018 werden in unserer Kirchengemeinde Heroldsberg wie in ganz Bayern für die nächsten 6 Jahre neue Kirchenvorstände gewählt. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen.

Was macht ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde: um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder-und Jugendarbeit, den Besuchsdienst, die Umweltarbeit oder für das „Große Ganze“ der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden und Verantwortung übernehmen.

Wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?
Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss nimmt Vorschläge aus der Gemeinde entgegen und geht auf mögliche Kandidaten zu.

Wer darf eigentlich wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Und wie wird gewählt?
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Sind Kirchenvorsteher auch bei den Sitzungen in der Dekanatssynode dabei?
Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das „Parlament“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof.
Aus einem Interview mit Pfarrer Martin Simon vom Amt für Gemeindedienst in Nürnberg.

Vorschläge für die Kirchenvorstandswahl
Falls Sie einen Vorschlag für einen Kandidaten, eine Kandidatin für die Wahl zum Kirchenvorstand haben, wenden Sie sich bitte in den nächsten Wochen an ein Mitglied aus dem Vertrauensausschuss. Zum Vertrauensausschuss gehören:
Pfarrer Thilo Auers (Vorsitzender des Kirchenvorstands)
Sabine Bretting, Gerd Hefele (Kirchenvorstand), Friedhelm Heinke, Kerstin Kellner (Kirchenvorstand), Sabine Rohlederer und Katrin Vogel (Vertrauensfrau des Kirchenvorstands)
Der vorläufige Wahlvorschlag wird am 20.05.2018 im Gottesdienst bekanntgegeben. Der endgültige Wahlvorschlag steht am 17.06.2018 fest.